
KISS Geschäftsstelle
Postplatz 2 (GS „Albrecht Dürer“)
08280 Aue
Selbsthilfegruppen
Sie wollen Selbsthilfegruppen gründen oder die richtige finden, hier im Erzgebirgskreis, dann rufen mich an.
Ansprechpartner:
Diane Kurzweg
Tel: 03771-3404355
Fax: 03771-256335
Mobil: 01590 6755463
Mail: kurzweg.kiss@buergerhaus-aue.de
Was ist die Selbsthilfekontaktstelle?
Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme und deren Lösungen selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden. Selbsthilfe baut auf die wechselseitige Hilfe und agiert auf der Basis gleicher Betroffenheit.
Die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle ERZ in Aue steht Ihnen als Beratungsstelle, Treffpunkt und Anlaufstelle zur Verfügung.
Es werden MITGLIEDER für SEXUALISIERTE GEWALT, Angehörige psychischer Erkrankungen und Angehörige Sucht, bipolare Störung, ADHS, ADS, verlassene Eltern gesucht !!!
Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Selbsthilfegruppen, die es in einer Vielzahl von Themen gibt, sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlich gelagerten Interessen und Problemlagen, in denen auch jüngere Leute aktiv sind.
Alle Mitglieder einer Selbthilfegruppe sind gleichgestellt.
GEBEN bzw. NEHMEN
Die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, entweder selbst oder als Angehörige.
Selbsthifegruppen werden nicht von professionellen Helfern geleitet, ziehen jedoch gelegentlich Experten zu bestimmten Fragestellungen hinzu.
Jede Selbsthilfegruppe bestimmt selbst, wie die Treffen ablaufen.
Jeder kann sich einer Selbsthilfegruppe anschließen oder eine neue Selbsthilfegruppe gründen.

AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen.
Fachbereich Gesundheit fördern
z. H. Ute Milczynski
Müllerstraße 42
09113 Chemnitz
Mit der Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen können Sachkosten, Kosten für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem:
- Raummieten und Bürobedarf
- Telefon- und Internetkosten im Rahmen der Selbsthilfearbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate, Standgebühren auf Messen)
- Teilnahme an Kongressen
- Honorare für Referent*innen
- regelmäßige Austausch- und Vernetzungsaktivitäten mit anderen Selbsthilfegruppen
Wer ein besonderes Vorhaben plant, kann über die kassenindividuelle Projektförderung in der Selbsthilfe zusätzlich Fördermittel für zeitlich begrenzte Aktivitäten beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Jubiläen, Ausstellungen, Filmprojekte oder einmalige Veranstaltungen. Die Anträge für eine Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.
Neue Leitfadenregelungen für die Selbsthilfeförderung
Zum Förderjahr 2026 gibt es wichtige Änderungen im Leitfaden zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Anpassungen betreffen sowohl die Antragsstellung als auch die Förderfähigkeit bestimmter Aktivitäten:
- Präzisierter Krankheitsbegriff: Förderfähig sind Gruppen, die sich auf konkrete Krankheiten beziehen, die unterhalb der im Krankheitsverzeichnis aufgeführten Diagnosegruppen liegen.
- Wegfall einheitlicher Verteilungsquoten: Für die Förderung der Selbsthilfestrukturen gibt es keine einheitlichen Verteilungsquoten mehr.
- Klarstellung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten: Freizeitangebote, die ausschließlich der allgemeinen Verbesserung des Befindens dienen (z.B. Kreativangebote, Sport, Kino- oder Theaterbesuche), gelten nicht mehr als förderfähig.
- Erleichterung für nicht verbandlich organisierte Gruppen: Fördermittel können künftig auch auf normale Girokonten überwiesen werden.
- Eigenanteile: Notwendige Eigenanteile für Projekte dürfen nicht aus Pauschalfördermitteln finanziert werden.

Gefördert durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen.


