
KISS Geschäftsstelle
Postplatz 2 (GS „Albrecht Dürer“)
08280 Aue
Selbsthilfegruppen
Sie wollen Selbsthilfegruppen gründen oder die richtige finden, hier im Erzgebirgskreis, dann rufen mich an.
Ansprechpartner:
Diane Kurzweg
Tel: 03771-3404355
Fax: 03771-256335
Mobil: 01590 6755463
Mail: kurzweg.kiss@buergerhaus-aue.de
Was ist die Selbsthilfekontaktstelle?
Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme und deren Lösungen selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden. Selbsthilfe baut auf die wechselseitige Hilfe und agiert auf der Basis gleicher Betroffenheit.
Die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle ERZ in Aue steht Ihnen als Beratungsstelle, Treffpunkt und Anlaufstelle zur Verfügung.
Es werden MITGLIEDER für SEXUALISIERTE GEWALT, Angehörige psychischer Erkrankungen und Angehörige Sucht, bipolare Störung, ADHS, ADS, verlassene Eltern gesucht !!!
Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Selbsthilfegruppen, die es in einer Vielzahl von Themen gibt, sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlich gelagerten Interessen und Problemlagen, in denen auch jüngere Leute aktiv sind.
Alle Mitglieder einer Selbthilfegruppe sind gleichgestellt.
GEBEN bzw. NEHMEN
Die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, entweder selbst oder als Angehörige.
Selbsthifegruppen werden nicht von professionellen Helfern geleitet, ziehen jedoch gelegentlich Experten zu bestimmten Fragestellungen hinzu.
Jede Selbsthilfegruppe bestimmt selbst, wie die Treffen ablaufen.
Jeder kann sich einer Selbsthilfegruppe anschließen oder eine neue Selbsthilfegruppe gründen.

AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen.
Fachbereich Gesundheit fördern
z. H. Ute Milczynski
Müllerstraße 42
09113 Chemnitz
Mit der Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen können Sachkosten, Kosten für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem:
- Raummieten und Bürobedarf
- Telefon- und Internetkosten im Rahmen der Selbsthilfearbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate, Standgebühren auf Messen)
- Teilnahme an Kongressen
- Honorare für Referent*innen
- regelmäßige Austausch- und Vernetzungsaktivitäten mit anderen Selbsthilfegruppen
Wer ein besonderes Vorhaben plant, kann über die kassenindividuelle Projektförderung in der Selbsthilfe zusätzlich Fördermittel für zeitlich begrenzte Aktivitäten beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Jubiläen, Ausstellungen, Filmprojekte oder einmalige Veranstaltungen. Die Anträge für eine Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.
Neue Leitfadenregelungen für die Selbsthilfeförderung
Zum Förderjahr 2026 gibt es wichtige Änderungen im Leitfaden zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Anpassungen betreffen sowohl die Antragsstellung als auch die Förderfähigkeit bestimmter Aktivitäten:
- Präzisierter Krankheitsbegriff: Förderfähig sind Gruppen, die sich auf konkrete Krankheiten beziehen, die unterhalb der im Krankheitsverzeichnis aufgeführten Diagnosegruppen liegen.
- Wegfall einheitlicher Verteilungsquoten: Für die Förderung der Selbsthilfestrukturen gibt es keine einheitlichen Verteilungsquoten mehr.
- Klarstellung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten: Freizeitangebote, die ausschließlich der allgemeinen Verbesserung des Befindens dienen (z.B. Kreativangebote, Sport, Kino- oder Theaterbesuche), gelten nicht mehr als förderfähig.
- Erleichterung für nicht verbandlich organisierte Gruppen: Fördermittel können künftig auch auf normale Girokonten überwiesen werden.
- Eigenanteile: Notwendige Eigenanteile für Projekte dürfen nicht aus Pauschalfördermitteln finanziert werden.

Gefördert durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen.
LEITFADEN ZUR SELBSTHILFEFÖRDERUNG
Förderfähige Ausgaben
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen. Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für:
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
- Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
- Büroausstattung/- sachkosten (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Beamer, Standard-Softwareprogramme, Antivirenschutz-Programme, Drucker/-zubehör, Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen, Porto, Telefon)
- Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
- Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs
- Rechtsberatungskosten für: Eintragung Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung bzw. Fusion
des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen - Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung
- Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für:
- Hardware (Webcam, Headset)
- Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme
- Unterhalt/Betriebskosten, Relaunches, Updates)
- Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer,
Internetauftritte, Social-Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts) einschließlich Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit, Aufwendungen zu deren Verteilung - Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
- Ausgaben zum Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
- Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
- Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
- Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (20)
- Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
- Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. für Kongresse, Patiententage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. für Gebärden- und Schriftdolmetschung.
- Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)
Antragsbearbeitung und Mittelvergabe
Bei der Antragstellung sind die jeweiligen Antragsfristen zu beachten. Das Förderverfahren wird spätestens drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen durch die Krankenkassen und ihre Verbände abgeschlossen. Antragstellende erhalten entweder ein Bewilligungsschreiben/einen Bewilligungsbescheid oder – sofern der Förderantrag nicht berücksichtigt wird – ein Ablehnungsschreiben/einen Ablehnungsbescheid mit kurzer Begründung.
(20) Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig.


