Selbsthilfekontaktstelle ERZ (KISS)

KISS Geschäftsstelle
Postplatz 2 (GS „Albrecht Dürer“)
08280 Aue

Selbsthilfegruppen
Sie wollen Selbsthilfegruppen gründen oder die richtige finden, hier im Erzgebirgskreis, dann rufen mich an.

Ansprechpartner:

Diane Kurzweg
Tel: 03771-3404355
Fax: 03771-256335
Mobil: 01590 6755463
Mail: kurzweg.kiss@buergerhaus-aue.de


Was ist die Selbsthilfekontaktstelle?

Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme und deren Lösungen selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden. Selbsthilfe baut auf die wechselseitige Hilfe und agiert auf der Basis gleicher Betroffenheit.

Die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle ERZ in Aue steht Ihnen als Beratungsstelle, Treffpunkt und Anlaufstelle zur Verfügung.

Es werden MITGLIEDER für SEXUALISIERTE GEWALT, Angehörige psychischer Erkrankungen und Angehörige Sucht, bipolare Störung, ADHS, ADS, verlassene Eltern gesucht !!!


Was ist eine Selbsthilfegruppe?

Selbsthilfegruppen, die es in einer Vielzahl von Themen gibt, sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlich gelagerten Interessen und Problemlagen, in denen auch jüngere Leute aktiv sind.
Alle Mitglieder einer Selbthilfegruppe sind gleichgestellt.

GEBEN bzw. NEHMEN

Die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, entweder selbst oder als Angehörige.

Selbsthifegruppen werden nicht von professionellen Helfern geleitet, ziehen jedoch gelegentlich Experten zu bestimmten Fragestellungen hinzu.

Jede Selbsthilfegruppe bestimmt selbst, wie die Treffen ablaufen.

Jeder kann sich einer Selbsthilfegruppe anschließen oder eine neue Selbsthilfegruppe gründen.

AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen.
Fachbereich Gesundheit fördern
z. H. Ute Milczynski
Müllerstraße 42
09113 Chemnitz

Gefördert durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen.

LEITFADEN ZUR SELBSTHILFEFÖRDERUNG

Förderfähige Ausgaben

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen. Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für:

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/- sachkosten (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Beamer, Standard-Softwareprogramme, Antivirenschutz-Programme, Drucker/-zubehör, Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen, Porto, Telefon)
  • Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
  • Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs
  • Rechtsberatungskosten für: Eintragung Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung bzw. Fusion
    des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen
  • Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für:
  • Hardware (Webcam, Headset)
  • Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme
  • Unterhalt/Betriebskosten, Relaunches, Updates)
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer,
    Internetauftritte, Social-Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts) einschließlich Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit, Aufwendungen zu deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Ausgaben zum Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (20)
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. für Kongresse, Patiententage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. für Gebärden- und Schriftdolmetschung.
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)

Antragsbearbeitung und Mittelvergabe

Bei der Antragstellung sind die jeweiligen Antragsfristen zu beachten. Das Förderverfahren wird spätestens drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen durch die Krankenkassen und ihre Verbände abgeschlossen. Antragstellende erhalten entweder ein Bewilligungsschreiben/einen Bewilligungsbescheid oder – sofern der Förderantrag nicht berücksichtigt wird – ein Ablehnungsschreiben/einen Ablehnungsbescheid mit kurzer Begründung.

(20) Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig.